Plastikverbot tritt ab 03.07.2021 in Kraft!

Es war eines der prominentesten Vorhaben der Europäischen Kommission, jetzt tritt das Plastikverbot in Kraft. Kunststoffartikel aus zehn Produktkategorien dürfen ab dem 3. Juli 2021 nicht mehr hergestellt werden.

Dazu gehören etwa Einweg-Besteck, Trinkhalme und Wattestäbchen, aber auch Luftballonstäbe aus Kunststoff sowie To-go-Getränkebecher und Fast-Food-Verpackungen aus sogenanntem expandiertem Polystyrol. Diese Plastikprodukte würden laut EU am häufigsten Meer und Strände Vermüllen. 

 

 

Altbestände Plastiktrinkhalme 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) sagt aus, dass das sinnlose Vernichten von gebrauchstauglicher Ware (Plastiktrinkhalme) Lock Down bedingt zu vermeiden ist. Lagerbestände die vor dem Inkrafttreten des Verbotes schon angeschafft oder produziert wurden, dürfen in Europa verbraucht werden. 

Das PRODUZIEREN / IMPORTIEREN dieser Produkte ist ab dem 03.07.2021 verboten, nicht das Abverkaufen oder der Gebrauch von noch zu gebrauchender Ware. Das allerdings nur, wenn handelsübliche Mengen vor dem 01.01.2021 eingekauft worden sind. 

Handelsüblich wird der Monatsbedarf gesehen. Durch das Verbot, dass die Hersteller und Importeure diese Waren nicht mehr in die EU einführen dürfen, ist gewährleistet, dass diese Produkte künftig aus dem Handel verschwinden.